Rezeptabrechnung
Die Abrechnung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln mit Krankenkassen ist in Deutschland leider kompliziert. Manche Krankenkassen lassen nur bestimmte Händler zu, andere wiederum lassen nur bestimmte Produkte zu.
Verschiedene Artikel werden vollständig übernommen, einige werden zum Teil übernommen und andere Produkte werden gar nicht übernommen.
Da die Abrechnung sehr unübersichtlich und komplex ist, ist leider ein standardisiertes und automatisiertes Bestellverfahren im Internet nicht möglich. Für Inkontinenzhilfsmittel gilt ein gesetzlicher Eigenanteil von 10% des Festbetrages bzw. 10% der Monatspauschale der Krankenkassen. Maximal sind es aber 10€ pro Monat. Bei einer Befreiung entfällt dieser gesetzlicher Eigenanteil.
Der enorme organisatorische Aufwand für die Abrechnung der Krankenkassen lässt es leider nicht zu, die günstigen Abgabepreise im Onlinehandel eins zu eins abzubilden. Sollten Sie eine Verordnung haben, so setzten Sie sich bitte kurz mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.