Rezeptabrechnung

Die Abrechnung von aufsaugenden Inkontinenzartikel ist in Deutschland leider sehr kompliziert. Manche Krankenkasse lassen nur bestimmte Händler zu, machen Krankenkassen lassen nur bestimmte Produkte zu.
Manche Artikel werden vollständig übernommen, mache Artikel werden nur zum Teil übernommen, machen Artikel werden gar nicht übernommen.

Da die Abrechnung sehr unübersichtlich ist, ist leider ein standardisiertes Bestellverfahren im Internet nicht möglich. Für Inkontinenzhilfsmittel gilt ein gesetzl. Eigenanteil von 10% des Festbetrages bzw. 10% der Monatspauschale der Krankenkassen. Maximal sind es aber 10€ pro Monat. Bei einer Befreiung entfällt dieser gesetzl. Eigenanteil.

Der enorme organisatorische Aufwand für die Abrechnung der Krankenkassen lässt es leider nicht zu, die günstigen Abgabepreise im Onlinehandel 1:1 abzubilden. Sollten Sie eine Verordnung haben, so setzten Sie sich bitte kurz mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.

Angeschaut